![]() Befestigungsrahmen für eine betätigungsplatte zur betätigung eines ventils einer sanitärinstallation
专利摘要:
Die Erfindung betrifft einen Befestigungsrahmen (1) für eine Betätigungsplatte zur Betätigung eines Ventils einer Sanitärinstallation, insbesondere eines Ablaufventils eines Unterputzspülkastens, mit einem Flansch (3) und einem kragenförmigen Abschnitt (1.1), wobei der Flansch (3) oder der kragenförmige Abschnitt (1.1) Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher (1.2) aufweist,dadurch gekennzeichnet,dass der Flansch (3) als Lichtleiter ausgebildet oder mit einem Lichtleiter versehen ist, wobei der Flansch mit mindestens einem Leuchtmittel (4) versehen ist. Des Weiteren wird eine Betätigungsvorrichtung für ein Ventil einer Sanitärinstallation, insbesondere für ein Ablaufventil eines Unterputzspülkastens, mit einem solchen Befestigungsrahmen (1) und eine Betätigungsplatte beansprucht. 公开号:EP3705648A1 申请号:EP20158394.5 申请日:2020-02-20 公开日:2020-09-09 发明作者:Frank Fulgoni;Kathrin Werthmann;Jennifer Hausmann 申请人:Viega Technology GmbH and Co KG; IPC主号:E03D5-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft einen Befestigungsrahmen für eine Betätigungsplatte zur Betätigung eines Ventils einer Sanitärinstallation, insbesondere eines Ablaufventils eines Unterputzspülkastens, mit einem Flansch und einem kragenförmigen Abschnitt, wobei der Flansch oder der kragenförmige Abschnitt Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher aufweist. [0002] Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Betätigungsvorrichtung für ein Ventil einer Sanitärinstallation, insbesondere für ein Ablaufventil eines Unterputzspülkastens, mit einem Befestigungsrahmen für eine Betätigungsplatte, wobei der Befestigungsrahmen einen Flansch und einen kragenförmigen Abschnitt aufweist, wobei der Flansch oder der kragenförmige Abschnitt Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher aufweist, und mit einer Betätigungsplatte, die mindestens ein Bedienelement, z. B. eine Bedientaste aufweist. [0003] Befestigungsrahmen für Betätigungsvorrichtungen für Ventile von Sanitärinstallationen sind in vielfältigen Ausführungen bekannt. Zu diesen Betätigungsvorrichtungen zählen insbesondere Betätigungsplatten für Toiletten oder Urinale zur Auslösung eines Spülwasserstroms und Armaturen zur Einstellung einer Wassertemperatur und eines Wasservolumenstroms. [0004] Auch sind im Stand der Technik bereits Vorrichtungen bekannt, die ein an einer Stromquelle angeschlossenes Leuchtmittel aufweisen, welches dazu dient, die Betätigungsvorrichtung oder die Umgebung der Betätigungsvorrichtung zu beleuchten. [0005] Die DE 20 2008 005 518 U1 beschreibt eine Betätigungsplatte für Sanitärinstallationen, insbesondere für einen Unterputzspülkasten, die Lichtaustrittsöffnungen aufweist und auf deren Rückseite mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist. Als Stromquelle für das Leuchtmittel dient ein Netzteil oder eine auf der Rückseite der Betätigungsplatte angeordnete Batterie. Zur Auslösung eines Spülwasserstroms weist die Betätigungsplatte wenigstens eine Drückertaste auf. Die Lichtaustrittsöffnungen sind dabei in der Betätigungsplatte selbst und/oder in der Drückertaste ausgebildet. [0006] Aus der DE 10 2017 114 462 A1 ist eine Betätigungsvorrichtung für ein Ablaufventil eines sanitären Spülkastens bekannt, die eine Abdeckplatte und ein Bedienelement aufweist, wobei das Bedienelement ein Leuchtmittel aufweist und wobei diesem Leuchtmittel ein Lichtleiter zugeordnet ist, der von dem Leuchtmittel ausgestrahltes Licht in Richtung der Abdeckplatte leitet. Hier befindet sich das Leuchtmittel unmittelbar in dem Bedienelement vor der Abdeckplatte und der Lichtleiter ist über einen Reflektor mittelbar mit dem Leuchtmittel verbunden. Über einen lichtsensitiven Sensor wird das Leuchtmittel bei abnehmender Raumhelligkeit eingeschaltet und ermöglicht so eine Orientierung im Dunkeln, jedoch ist die Steuerung nicht bedarfsgerecht. Bei offener Badezimmertür kommt es zu mitunter unerwünschten Lichtemissionen in den Wohn- und/oder Schlafbereich. Des Weiteren kann diese Betätigungsvorrichtung nur als Einheit verwendet werden und ermöglicht somit keine Kombination mit bereits vorhandenen Betätigungsplatten. [0007] Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die mindestens eines der voranstehend aufgezeigten Probleme überwindet. [0008] Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Befestigungsrahmen mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens sind in den Unteransprüchen angegeben. [0009] Der erfindungsgemäße Befestigungsrahmen ist dadurch gekennzeichnet, dass dessen Flansch als Lichtleiter ausgebildet oder mit einem Lichtleiter versehen ist, wobei der Flansch mit mindestens einem Leuchtmittel versehen ist. [0010] Der erfindungsgemäße Befestigungsrahmen bietet eine platzsparende und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, eine integrierte Beleuchtung für eine Betätigungsvorrichtung, zu schaffen. Der erfindungsgemäße Befestigungsrahmen kann sowohl einen Befestigungsrahmen einer bereits vorhandenen Betätigungsplatte bzw. Betätigungsvorrichtung ersetzen oder bei der Erstinstallation einer Betätigungsvorrichtung als neuer Befestigungsrahmen für eine Betätigungsplatte verwendet werden. [0011] Der Flansch des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens ist vorzugsweise selbst als Lichtleiter ausgeführt, mit einer einer Raumwand oder Vorwand zugeordneten Rückseite und einer, einer an dem Befestigungsrahmen befestigten Betätigungsplatte zugewandten, Vorderseite. Alternativ oder ergänzend kann der Flansch des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens mit mindestens einem separat hergestellten Lichtleiter, beispielsweise einem rahmenförmigen, streifenförmigen, L-förmigen oder U-förmigen Lichtleiter, versehen sein. Der mindestens eine separat hergestellte Lichtleiter kann auf die Vorderseite oder die Rückseite des Flansches des Befestigungsrahmens aufgebracht sein. [0012] Das von dem mindestens einen Leuchtmittel emittierte Licht kann in dem als Lichtleiter ausgebildeten Flansch bzw. in dem separat hergestellten, auf den Flansch aufgebrachten Lichtleiter homogenisiert werden und entlang des vollen Umfangs oder entlang mindestens einer Teillänge des Umfangs des Flansches austreten. Dies ermöglicht eine stilvolle Beleuchtung der Betätigungsplatte und führt dazu, dass die Betätigungsplatte in der Dämmerung und bei Dunkelheit gut erkennbar ist. Des Weiteren kann so beispielsweise eine Hinterleuchtung einer Betätigungsplatte und/oder eine sogenannte Ambientebeleuchtung erzeugt werden. Diese werden von dem Benutzer bzw. Kunden als angenehm empfunden und können gleichzeitig als indirekte Beleuchtung eines Gebäuderaumes, beispielsweise eines Badezimmers, genutzt werden. Auch kann der erfindungsgemäße Befestigungsrahmen als Orientierungslicht bei Dunkelheit genutzt werden. [0013] Der zusätzliche Nutzen des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens bzw. einer diesen aufweisenden Betätigungsvorrichtung kommt insbesondere dann zur Geltung, wenn eine müde Person nachts eine Toilette oder ein Badezimmer nutzt und dabei die bei Müdigkeit oft als störend empfundene Hauptbeleuchtung des Badezimmers nicht einschalten möchte. [0014] Ein erfindungsgemäßer Befestigungsrahmen und insbesondere dessen Flansch können zumindest abschnittsweise aus einem mindestens teilweise transparenten, transluzenten oder opaken Material hergestellt sein. Eine abschnittsweise Verwendung eines mindestens teilweise transparenten oder transluzenten Materials kann zu einer Kostenersparnis führen, wenn für den nicht als Lichtleiter ausgebildeten Teil des Befestigungsrahmes die sonst gängigen Materialien verwendet werden können. Beispielsweise aber nicht ausschließlich sind hierbei Kunststoffe und/oder Gläser denkbar. [0015] Vorzugsweise ist das mindestens eine Leuchtmittel lösbar mit dem Befestigungsrahmen verbunden und der Vorderseite des Flansches und somit der den Befestigungsrahmen tragenden Wand zugewandt. Die lösbare Verbindung von Leuchtmittel und Befestigungsrahmen erlaubt die Verwendung von verschiedenen Leuchtmitteln, um beispielsweise die Lichtintensität und/oder Farbe der Beleuchtung den Wünschen des Benutzers anzupassen. Zusätzlich kann durch die Orientierung des Leuchtmittels in Richtung der Wand ein ungewolltes direktes Durchleuchten der Betätigungsplatte bzw. ein direktes Leuchten des Leuchtmittels in den Gebäuderaum vermieden oder zumindest reduziert werden, indem das mindestens eine Leuchtmittel durch seine Anordnung und Ausbildung Licht in Richtung der Rückseite des Flansches emittiert. [0016] Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens kann auf der Rückseite des Flansches oder auf den separat hergestellten, mit dem Flansch verbundenen Lichtleiter eine Abschirm- und Reflexionsfolie aufgebracht sein, wobei die Abschirm- und Reflexionsfolie eine reflektierende Seite aufweist und diese dem mindestens einen Leuchtmittel bzw. den mehreren Leuchtmitteln auf der Vorderseite des Flansches zugewandt ist. Durch die Abschirm- und Reflexionsfolie wird verhindert, dass das von dem mindestens einen Leuchtmittel emittierte Licht den Lichtleiter über seine Rückseite verlässt. Bevorzugt wird das von dem mindestens einen Leuchtmittel emittierte Licht im Wesentlichen nur radial, d. h. über den vollen Umfang oder entlang mindestens einer Teillänge des Umfanges des Flansches emittiert wird. Hierdurch kann die Lichtstärke der Beleuchtung erhöht werden. Vorteilhafterweise kann die reflektierende Oberfläche der Abschirm- und Reflexionsfolie nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung derart ausgestaltet sein, dass diese Oberfläche diffus reflektierend und/oder lichtstreuend ist und in Zusammenwirkung mit dem Flansch das, von dem mindestens einem Lichtleiter emittierte Licht homogenisiert, um eine stilvolle und nicht blendende Beleuchtung zu erzeugen. [0017] Vorzugsweise ist auch die Vorderseite des Flansches zumindest mittelbar mit einer Abschirm- und Reflexionsfolie versehen, wobei diese Folie aus einer Vorderansicht vor dem mindestens einen Leuchtmittel angeordnet und ihre reflektierende Seite den Leuchtmitteln zugewandt ist. Diese Abschirm- und Reflexionsfolie verhindert eine ungewollte und oft vom Nutzer bzw. Kunden als störend empfundene Lichtemission in Richtung einer Betätigungsplatte bzw. durch Spalte zwischen Betätigungselementen und der Aufnahme der Betätigungselemente. Darüber hinaus verbessert die Verwendung von mindestens einer Abschirm- und Reflexionsfolie die integrierte Beleuchtung bei einer Nachrüstung vorhandener Sanitärinstallationen, insbesondere vorhandener Betätigungsplatten. [0018] Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens besteht darin, dass das mindestens eine Leuchtmittel aus einer oder mehrerer Leuchtdioden (LEDs) gebildet ist. Leuchtdioden können mit einer für den Menschen ungefährlichen Kleinspannung betrieben werden und entweder durch Batterien oder Netzspannung gespeist werden. Zudem zeichnen sich LEDs durch relativ kleine Abmessungen, durch eine lange Lebensdauer sowie durch einen geringen Energieverbrauch aus und sind in vielen Lichtintensitäten und Farben erhältlich. [0019] Vorzugsweise ist das Leuchtmittel aus einer Vielzahl LEDs gebildet und beispielsweise auf einer Platine oder mehreren Platinen angeordnet. Die einzelnen LEDs können dabei in regelmäßigen oder gleichen Abständen und/oder in unregelmäßigen Abständen auf der Platine verteilt sein. Durch eine frei wählbare Verteilung der einzelnen LEDs in dem Leuchtmittel können gezielte Lichteindrücke erzeugt werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass in bestimmte Richtungen mehr oder weniger intensiv Licht aus einer oder mehreren Umfangsflächen des als Lichtleiter ausgebildeten Flansches austritt und/oder anstelle einer möglichst homogenen Beleuchtung regelmäßige oder unregelmäßige Beleuchtungsmuster, z. B. ein Strahlenmuster oder Strahlenkranz, erzeugt werden. [0020] Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungsrahmens weist mindestens eine Aufnahmestelle zur Aufnahme mindestens eines Sensors, insbesondere eines optischen Näherungssensors, auf. Die mindestens eine Aufnahmestelle befindet sich innerhalb des Flansches des Befestigungsrahmens und ist auf einer zumindest teilweise oder im Wesentlichen planen und zum Flansch parallelen Fläche angeordnet, wobei der Sensor vorzugsweise lösbar mit dem Befestigungsrahmen verbunden, beispielsweise eingesteckt und/oder verrastet ist. [0021] Vorzugsweise kann der Sensor Bewegungen in dem betreffenden Gebäuderaum, beispielsweise Badezimmer, erfassen und bei einer Annäherung eines Benutzers das Leuchtmittel einschalten oder dessen Einschaltung bewirken. Des Weiteren ist es möglich, dass der Sensor derart ausgebildet oder hergerichtet ist, dass er erst ab einer gewissen Dunkelheit in dem betreffenden Gebäuderaum reagiert. Somit hat der Sensor vorzugsweise zusätzlich eine Dämmerungsfunktion, so dass er erst ab bestimmten Lichtverhältnissen in der Umgebung der Betätigungsvorrichtung reagiert. [0022] Für eine Festlegung der axialen Position des Sensors, wobei diese Achse senkrecht zur Vorderseite des Flansches verläuft, besitzt der Sensor vorzugsweise Anschlagmittel, beispielsweise kragenförmige Absätze. [0023] Für eine wahlweise Positionierung des Sensors ist es vorteilhaft, dass der Befestigungsrahmen nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung über mindestens zwei Aufnahmestellen verfügt, wobei vorzugsweise mindestens eine der Aufnahmestellen mindestens teilweise im Bereich der horizontalen Mittelachse des Befestigungsrahmens angeordnet ist, während mindestens eine weitere der Aufnahmestellen mindestens teilweise im Bereich der vertikalen Mittelachse des Befestigungsrahmens angeordnet ist. So kann der Sensor bei unterschiedlich ausgeführten Betätigungsplatten jeweils passgenau hinter einem Spalt, der durch ein Bedienelement, z. B. eine Taste, und eine Aufnahmeöffnung einer Betätigungsplatte, in die das Bedienelement eingesetzt ist, begrenzt ist, positioniert werden und ist in seiner Wirkweise nicht durch das Material der Betätigungsplatte eingeschränkt. Dies ermöglicht die Verwendung von hochwertigen Materialien für die Betätigungsplatte, beispielsweise Kunststoff, Glas, Metall und/oder Keramik. [0024] Die oben angegebene Aufgabe der Erfindung wird insbesondere durch eine Betätigungsvorrichtung der eingangs genannten Art mit einem erfindungsmäßen Befestigungsrahmen gelöst. Der Befestigungsrahmen kann dabei gemäß der voranstehend angegebenen Ausgestaltungen ausgeführt sein. [0025] Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch: Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsrahmens in einer Draufsicht; Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsrahmens mit mindestens einem Leuchtmittel und mindestens einer Abschirm- und Reflexionsfolie vor und hinter dem Befestigungsrahmen sowie einen optischen Sensor in einer Vorderansicht; Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel für eine kompatible Betätigungsplatte in einer Vorderansicht; und Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine kompatible Betätigungsplatte in einer Vorderansicht. [0026] Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsrahmens 1, welcher der Montage einer Betätigungsplatte 2 zur Betätigung eines Ventils einer Sanitärinstallation, beispielsweise eines Ablaufventils eines Unterputzspülkastens dient. Der Befestigungsrahmen 1 hat einen Flansch 3 und einen kragenförmigen Abschnitt 1.1 sowie Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher 1.2. Der kragenförmige Abschnitt 1.1 wird bei der Montage des Befestigungsrahmens 1 in eine in einer Vorwand ausgebildete Revisionsöffnung eingesetzt. Der Befestigungsrahmen 1 ist dabei derart ausgebildet, dass sein Flansch 3 zwischen der Vorwand und der an dem Befestigungsrahmen 1 lösbar befestigten Betätigungsplatte 2 angeordnet ist. Der Flansch 3 kann dabei eine Schattenfuge zwischen Vorwand und Betätigungsplatte 2 begrenzen. [0027] Der Befestigungsrahmen 1 ermöglicht eine koronaartige Beleuchtung der Betätigungsplatte sowie ein indirektes Beleuchten eines Gebäuderaumes, beispielsweise eines Badezimmers. Zur Erzeugung einer indirekten Beleuchtung ist der Flansch 3 des Befestigungsrahmens 1 als Lichtleiter ausgebildet und mit einem Leuchtmittel 4 versehen. [0028] Die in Fig. 1 dargestellten Abschirm- und Reflexionsfolien 5 und 6 besitzen vorzugsweise mindestens teilweise eine diffus reflektierende und/oder lichtstreuende Oberfläche 5.1 und 6.1 und können für eine Homogenisierung des in den Lichtleiter einfallenden Lichtes beispielsweise auf der Rückseite 3.1 des Flansches 3 mindestens teilweise aufgebracht sein, wobei die diffus reflektierende und/oder Licht streuende Oberfläche der Abschirm- und Reflexionsfolie 5.1 dem Leuchtmittel 4 zugewandt ist. [0029] Die von vorne betrachtet vor dem mindestens einen Leuchtmittel, angeordnete Abschirm- und Reflexionsfolie 6 verhindert, dass Licht an der Vorderseite der Betätigungsplatte 2 direkt in den Gebäuderaum emittiert wird. Zusätzlich ist in dem Ausführungsbeispiel gezeigt, dass das Leuchtmittel 4 derart ausgestaltet und angeordnet sein kann, dass das Licht vorzugsweise in Richtung der Rückseite 3.1 des Flansches 3 emittiert wird. [0030] Für Wartungs- und/oder Nachrüstzwecken ist das in Fig. 1 dargestellte Leuchtmittel lösbar mit dem Flansch 3 des Befestigungsrahmens 1 verbunden. Somit kann beispielsweise eine vorhandene Betätigungseinrichtung aufgewertet und/oder die Intensität und/oder Farbe der Beleuchtung den Kundenwünschen entsprechend angepasst werden. [0031] In Fig. 1 ist des Weiteren skizziert, dass das Leuchtmittel bevorzugt, aber nicht ausschließlich aus einer beziehungsweise mehreren LEDs besteht und diese auf einer Platine angeordnet sind. Nicht gezeigt ist die mögliche Anordnung der LEDs zueinander, die bei dem erfindungsgemäßen Befestigungsrahmen regelmäßig und/oder unregelmäßig ausgeführt sein kann. [0032] Ein vorzugsweise optischer Sensor 7 zur Annäherungserfassung ist in den Fig. 1 und 2 zu erkennen. Zwei mögliche Aufnahmestellen 1.3 für den Sensor 7 in dem Befestigungsrahmen 1 sind in der Vorderansicht des Befestigungsrahmens 1 in Fig. 2 gezeigt, wobei die Aufnahmestellen 1.3 auf einer zumindest teilweisen planen und zu der Vorder- und/oder Rückseite des Flansches 3 parallelen Fläche 1.4 angeordnet sind. [0033] Vorzugsweise ist eine der Aufnahmestellen 1.3 zumindest abschnittsweise im Bereich der vertikalen Mittellinie 1.5 des Befestigungsrahmens 1 und die weitere Aufnahmestelle 1.3 im Bereich der horizontalen Mittellinie 1.5 des Befestigungsrahmens 1 positioniert. Bedarfsweise kann der Befestigungsrahmen 1 über nur eine Aufnahmestelle 1.3 oder mehrere, beispielsweise drei, vier oder noch mehr Aufnahmestellen 1.3 verfügen. [0034] In dem Ausführungsbeispiel ist der Sensor 7 rückseitig in den Befestigungsrahmen 1 eingebracht, beispielsweise gesteckt, wobei ein kragenförmiger Absatz 7.1 des Sensors 7 die axiale Position desselben an dem Befestigungsrahmen 1 in Bezug auf eine senkrecht auf der Ebene der Fläche 1.4 stehenden Achse festlegt, wobei Rastelemente 7.2 an dem Sensor 7 diesen in dem Befestigungsrahmen 1 lösbar festhalten. [0035] Der Flansch 3 ist derart ausgebildet, dass in Zusammenwirkung mit der mindestens einen Abschirm- und Reflexionsfolie 5 das von dem mindestens einen Leuchtmittel 4 emittierte Licht homogenisiert wird und entlang des vollen Umfangs 3.2 oder entlang mindestens einer Teillänge des Umfangs 3.2 des Flansches 3 austritt. Dazu ist der Flansch 3 zumindest abschnittsweise aus einem mindestens teilweise transparenten, transluzenten oder opaken Material, beispielsweise Kunststoff und/oder Glas, hergestellt. [0036] Beispiele von mit dem erfindungsgemäßen Befestigungsrahmen 1 kombinierbaren Betätigungsplatten 2 sind in den Fig. 3 und Fig. 4 gezeigt. Bei einer Montage (nicht gezeigt) einer der Betätigungsplatte an dem Befestigungsrahmen 1 der Betätigungsvorrichtung kann für eine bedarfsgesteuerte Schaltung des Leuchtmittels mindestens ein Sensor 7, vorzugsweise ein optischer Sensor, zur Annäherungserfassung vorhanden sein, wobei der Sensor 7 hinter der Betätigungsplatte 2 und hinter einem durch das mindestens eine Bedienelement 2.1 begrenzten Spalt 2.2 angeordnet Betätigungsplatte 2und lösbar mit dem Befestigungsrahmen 1 verbunden ist. Bei solch einer Anordnung können vorteilhafterweise für die Herstellung der Betätigungsplatte 2 hochwertige Materialien verwendet werden, beispielsweise Metalle und beschichtete Kunststoffe, ohne die Funktionsweise des Sensors 7 zu beeinträchtigen. [0037] Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind zahlreiche Varianten denkbar, die auch bei einer von den Ausführungsbeispielen abweichenden Gestaltung von der Erfindung und ihren in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Ausgestaltungen Gebrauch machen. Beispielsweise kann der Flansch 3 auch mit einem separat hergestellten Lichtleiter versehen sein, der auf die Vorderseite oder die Rückseite des Flansches 3 aufgebracht, beispielsweise aufgeklebt ist. Die Rückseite, d.h. die dem Flansch abgewandte Seite, und/oder die dem Flansch 3 zugewandte Seite des Lichtleiters ist dann vorzugsweise mindestens teilweise mit einer Abschirm- und Reflexionsfolie 5 versehen.
权利要求:
Claims (15) [0001] Befestigungsrahmen (1) für eine Betätigungsplatte (2) zur Betätigung eines Ventils einer Sanitärinstallation, insbesondere eines Ablaufventils eines Unterputzspülkastens, mit einem Flansch (3) und einem kragenförmigen Abschnitt (1.1), wobei der Flansch (3) oder der kragenförmige Abschnitt (1.1) Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher (1.2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (3) als Lichtleiter ausgebildet oder mit einem Lichtleiter versehen ist, wobei der Flansch (3) mit mindestens einem Leuchtmittel (4) versehen ist. [0002] Befestigungsrahmen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (3.1) des Flansches (3) oder der Lichtleiter mindestens teilweise mit einer Abschirm- und Reflexionsfolie (5) versehen ist. [0003] Befestigungsrahmen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch an seiner Vorderseite zumindest mittelbar mit einer Abschirm- und Reflexionsfolie (6) versehen ist, die aus einer Vorderansicht vor dem mindestens einen Leuchtmittel (4) angeordnet ist. [0004] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirm- und Reflexionsfolie (5 oder 6) eine diffus reflektierende und/oder lichtstreuende Oberfläche (5.1 oder 6.1) aufweist. [0005] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Leuchtmittel (4) derart ausgebildet und angeordnet ist, dass es Licht in Richtung der Rückseite (3.1) des Flansches (3) emittiert. [0006] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Leuchtmittel (4) lösbar mit dem Flansch (3) verbunden ist. [0007] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Leuchtmittel (4) aus mindestens einer LED gebildet ist. [0008] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (4) aus mehreren LEDs gebildet ist, wobei die LEDs auf einer Platine in regelmäßigen oder gleichen Abständen und/oder in unregelmäßigen Abständen angeordnet sind. [0009] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsrahmen (1) mindestens eine Aufnahmestelle (1.3) für mindestens einen Sensor (7), vorzugsweise einen optischen Sensor, zur Annäherungserfassung aufweist, wobei der Sensor (7) lösbar mit dem Befestigungsrahmen (1) verbunden ist. [0010] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsrahmen (1) mindestens zwei Aufnahmestellen (1.3) für eine wahlweise Positionierung mindestens eines Sensors (7), vorzugsweise eines optischen Sensors, zur Annäherungserfassung aufweist, wobei vorzugsweise eine der Aufnahmestellen (1.3) im Bereich der horizontalen Mittelachse (1.6) des Befestigungsrahmens (1) angeordnet ist und eine weitere der Aufnahmestellen (1.3) im Bereich der vertikalen Mittelachse (1.5) des Befestigungsrahmens (1) angeordnet ist. [0011] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 in Kombination mit Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (3) in Zusammenwirkung mit der mindestens einen Abschirm- und Reflexionsfolie (5) das von dem mindestens einem Leuchtmittel (4) emittierte Licht homogenisiert, wobei das Licht entlang des vollen Umfangs oder entlang mindestens einer Teillänge des Umfangs des Flansches (3) austritt. [0012] Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (3) zumindest abschnittsweise aus einem zumindest teilweise transparenten, transluzenten oder opaken Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt ist. [0013] Betätigungsvorrichtung für ein Ventil einer Sanitärinstallation, insbesondere für ein Ablaufventil eines Unterputzspülkastens, mit einem Befestigungsrahmen (1) für eine Betätigungsplatte (2), wobei der Befestigungsrahmen (1) einen Flansch (3) und einen kragenförmigen Abschnitt (1.1) aufweist, wobei der Flansch (3) oder der kragenförmige Abschnitt (1.1) Befestigungsausnehmungen, vorzugsweise Befestigungslöcher (1.2) aufweist, und mit einer Betätigungsplatte (2), die mindestens ein Bedienelement (2.1) aufweist,dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (3) als Lichtleiter ausgebildet oder mit einem Lichtleiter versehen ist, wobei der Flansch (3) mit mindestens einem Leuchtmittel (4) versehen ist. [0014] Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsrahmen (1) mindestens eine Aufnahmestelle (1.3) für mindestens einen Sensor (7), vorzugsweise einen optischen Sensor, zur Annäherungserfassung aufweist, wobei der Sensor (7) hinter der Betätigungsplatte (2) und hinter einem durch das mindestens eine Bedienelement begrenzten Spalt (2.2) angeordnet ist. [0015] Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsrahmen (1) gemäß dem Befestigungsrahmen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgeführt ist.
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